Das Heilmittelwerbegesetz verbietet mir, mehr zu tun, als Ihnen zur Kenntnis zu geben, dass ich meine Arbeit anbiete.
Was ich nicht darf: Empfehlungen von zufriedenen Klienten veröffentlichen. Das könnte harmlose Menschen verwirren und in die Irre führen. (Doch, wirklich, das sagt das Gesetz.)
Das ist schade, denn viele meiner Klienten würden Ihnen hier sehr gerne sagen, dass sie mit meiner Arbeit sehr zufrieden sind und ich ihnen ein gutes Stück auf ihrem Weg weiterhelfen konnte. Da das Heilmittelwerbegesetz das aber verbietet, finden Sie solche Aussagen hier selbstverständlich nicht.
Was mir das Gesetz nicht verbietet: dass ich eine kleine Auswahl an Namen von Menschen erwähne (die mir das alle gestattet haben – danke!).
Was Sie nun mit diesen Namen machen, ist natürlich Ihre Sache. Das Heilmittelwerbegesetz kann Ihnen nicht verbieten, sich vorzustellen, dass sich hinter diesen Namen zufriedene Klienten und Kursteilnehmer von Frau Borheier aus Worms verbergen. Ich selbst würde das natürlich nie sagen. Weil: das verbietet mir das Heilmittelwerbegesetz. Siehe oben. Klar? Ok.
Hier also: einige Namen von Menschen (und einer Universität)
Carsten Böttcher, Zauberer, Hannover
Joanne Harris, Schriftstellerin, England
Annette Hofmann, Ärztin, Ludwigsburg
Jochen Kötzel, Arzt, Ludwigshafen
Uli Stein, Cartoonist, Wedemark
Universität Mannheim (Kurse “Reiki für’s Büro”)